Iris Köhler, Geschäftsführerin der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH: "Für die SBG ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug am ehrlichen Kunden und am Steuerzahler. Im vergangenen Jahr ist die Schwarzfahrerquote im Stadtbus Nienburg aufgrund der Kontrolltätigkeit des Unternehmens deutlich gesunken.“
Schwarzfahren ist ein Straftatbestand des "Erschleichens von Leistungen" nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Höhe des EBE ist bundesweit einheitlich geregelt, um sowohl den Fahrgästen als auch den Verkehrsunternehmen eine verlässliche rechtliche Grundlage zu bieten. Aufgabe des EBE ist die abschreckende Wirkung. Nachdem die Höhe des EBE zuletzt im Jahr 2003 von 30 auf 40 Euro angepasst wurde, hat in den vergangenen zwölf Jahren aber gerade die abschreckende Wirkung stark nachgelassen. Den Verkehrsunternehmen in Deutschland entgehen durch Schwarzfahren jährlich etwa 250 Millionen Euro. Deshalb stimmte der Bundesrat letztlich dem Vorschlag der Bundesregierung zur Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung zu.
Im europäischen Vergleich liegt das EBE in Deutschland auf einem der hinteren Plätze. In Belgien kostet Schwarzfahren 100 bis 200 Euro, in Frankreich 45 bis 180 Euro und in der Schweiz 70 bis 160 Euro.